Die Beschäftigungsverhältnisse werden kombiniert mit den Personalgrunddaten (pgd), BVL-Gruppen und Dienstarten (pbl), organisatorischen Zugehörigkeiten (poz), Arbeitszeiten (paz) und Beurlaubungen (pbu). Wenn die Zeiträume in den jeweiligen Untertabellen unterschiedlich sind, werden die Beschäftigungszeiträume in die jeweils kleinsten gemeinsamen Zeiträume zerlegt.
Zusätzlich zu den "normalen" Feldern wird ein künstliche rSchalter "Drittmittel" erzeugt, der Personal in "Drittmittel" (1) und "keine Drittmittel" (0) klassifiziert. Die Klassifikation beruht auf dem Geldegeberschlüssel und der Drittmittelklassifikation in dem View sva_gege_klr_k.
In der Spalte vertart_prof_hk wird die Unterscheidung nach dem Vorbild des HIS-System-Key der Vertragsart übernommen. Wenn die Vertragsart in der zweiten Stelle des HIS-System-Key anders verschlüsselt ist, nimmt SuperX automatisch die Kategorisierung aus der Bundesstatistik der Amts-Dienstbezeichnungen. Dies ist nützlich für Hochschulen, die die den HIS-System-Key der Vertragsart nicht COB-konform pflegen, z.B. Hochschulen, die nicht HISCOB einsetzen, oder das SuperX-SVA-Modul aus anderen Datenbanken als HISSVA füllen.
Außerdem werden die "finanzierte Arbeitszeit" sowie die Vollzeit-Äquivalente berechnet:
- arbeitszeit_pfi= pfi_prozent * stunden/100
- vzae=(tz_proz /100) (wenn pfi_prozent leer ist)
- vzae=(tz_proz*pfi_prozent /10000) (wenn pfi_prozent nicht leer ist)
Legende zu diesen Formeln:
- stunden = Wochenstunden Arbeitszeit (in HISSVA: paz.paz_tz_std)
- tz_proz = prozentualer Anteil an der tariflichen Arbeitszeit (in HISSVA: paz.paz_tz_proz)
- pfi_prozent = prozentualer Finanzierungsanteil des Geldgebers (in HISSVA: pfi.pfi_prozent)
Abfragen, die in den Ergebnisspalten aggregierte Angaben zur Finanzierung enthalten (z.B. Drittmittel, Kapitel, Kostenstelle), rechnen ausschließlich mit Vollzeit-Äquivalenten, denn da es prinzipiell möglich ist und auch häufig vorkommt, dass ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Finanzierungen gleichzeitig hat, würden sonst Doppelnennungen auftreten.
Es ist daher wichtig, dass der Finanzierung des Personals auch der prozentuale Finanzierungsanteil zugefügt wird. Ist dies nicht oder in inkorrekter Weise der Fall, dann wird eine entsprechende Wanrung im Prüfprotokoll ausgegeben (Problem "Warnung: Gleichz.Finanzierung nicht prozentual gewichtet, ergibt VZAE>1").
In Abfragen, wo Mehrfachbeschäftigungen- oder finanzierungen vorliegen, wo aber Köpfe ausgewiesen werden, werden folgende Regeln in folgender Reihenfolge angewandt:
- Maßgeblich ist das Beschäftigungsverhältnis / die Finanzierung mit einem höheren VZAE-Anteil
- Bei Mehrfachbeschäftigung mit gleichem Anteil wird dasjenige Beschäftigungsverhältnis mit Finanzierung aus dem Hochschulkapitel genommen
- Bei Mehrfachbeschäftigung mit gleichem Anteil und gleichem Kapitel wird dasjenige Beschäftigungsverhältnis genommen, das nicht aus Drittmitteln finanziert ist