Weitere Sonderfälle

Beurlaubung:
Es kann vorkommen, dass Studierende ihr Studium durch Beulaubung unterbrechen. Das Fachsemester wird dann nicht hochgezählt.

Studienende ohne Exmatrikulation:
Auch ein Exmatrikulationsgrund muss nicht zwingend vorhanden sein: Es kann sein, dass der Studienverlauf einfach aufhört (z.B. bei vorläufigen Studierenden). In diesen Fällen erscheinen sie unter Exmatrikulation.

Mehrfachzählung ist nicht möglich:
Bei Studierenden, die gleichzeitig Abschluss und Fach gewechselt haben, gilt: Die Studierendenzählung wird (gemäß der Tabellenstruktur) von oben nach unten gesteuert, d.h. ein Absolvent wird in erster Priorität in der Zeile Absolventen gezählt, auch wenn er exmatrukuliert wird. Ein Fach- und Abschlusswechsler wird als Abschlusswechsler gezählt, weil "Abschlusswechsler" als erstes aufgeführt werden.