Die Art der Zählung von Beschäftigten ist keine triviale Angelegenheit. Je nach Auswertungsziel wollen Sie die Anzahl
ermitteln. Eine Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse, und ein Beschäftigungsverhältnis kann mehrere Finanzierungen beinhalten. Mit der Ausprägung "Vollzeitäquivalente" gewichten Sie die Beschäftigungen im Hinblick auf Arbeitszeit, Anteil der Beschäftigung an der organisatorischen Einheit sowie Finanzierungsanteil. Details zur Formel finden Sie im HISinOne-BI-SVA-Administratorhandbuch.
Eine besonders schwierige Zählung ist die von "Köpfen", wenn eine Person aus mehreren Finanzierungen finanziert ist und Sie z.B. eine Auswertung von Personal nach Mittelherkunft ausführen wollen, z.B. in der Maske "Beschäftigungsübersicht".
In HISinOne-BI wird dies wie folgt gelöst: Ist eine Beschäftigung aus mehreren Finanzierungen getragen, dann wird in HISinOne-BI sichergestellt, dass die Person nur einmal gezählt wird, d.h. die Finanzierung mit höherem Anteil. Wenn eine Person zu gleichem Anteil (z.B. 0,5) über Planmittel und über Drittmittel finanziert wird, wird sie mit höherer Priorität für Planmittel gezählt. Wenn die Auswertung nur das Institut umfasst, in der die Person über Drittmittel finanziert ist (also die Plan-Finanzierung gar nicht in die Grundmenge hereinkommt), dann wird auch diese Person als Kopf gezählt. {{Vorlage:Siehe auch}}
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Seite 8 / 8 Letzter Update: 27.2.2017 Impressum |