Mit CampusSource wird die Nutzung universitärer Entwicklungen durch Dritte zu den Bedingungen der General GNU Public Licence (GPL) ermöglicht, die eine der bekanntesten Opensource-Lizenzen ist.
Die GPL ist eine Lizenz, die dem amerikanischen Recht, nicht jedoch dem deutschen Recht genügt. So sind einige Passagen der GPL nach dem deutschen Recht nicht wirksam. CampusSource hat aus diesem Grunde Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert, die die Interpretation der GPL unter deutschem Recht vornimmt und ergänzt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die FernUniversität Hagen, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource bei der FernUniversität Hagen, Universitätsstraße 11, D-58097 Hagen (im Folgenden »Lizenzgeber« genannt) und dem Nutzer (im Folgenden »Lizenznehmer« genannt) der CampusSource-Software. Sie sind ebenso wie die GNU General Public License (siehe dazu Abschnitt 4 »Lizenz«) Bestandteil des zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages.
Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter www.gnu.de/gpl-ger.html.
Gegenstand des Vertragsangebotes des Lizenzgebers ist die auf diesem Server befindliche Software des CampusSource-Projektes (im Folgenden »Software« genannt) und dazugehöriges Begleitmaterial.
Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer nach erfolgter Registrierung die folgenden Leistungen an:
Lizenzgeber und Lizenznehmer sind sich einig darüber, dass die Inanspruchnahme der unter 1.) bis 3.) angebotenen Leistungen unentgeltlich, schenkungsweise erfolgen soll. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Lizenzgeber irgendwelche durch die Nutzung des Angebots entstandenen Kosten übernimmt.
Sofern der Lizenznehmer die Software bearbeitet und diese Bearbeitung Dritten zugänglich macht, ist er verpflichtet, dem Lizenzgeber auch eine Kopie der Bearbeitung kostenlos zukommen zu lassen, oder, sofern die Bearbeitung öffentlich und kostenlos zugänglich ist, dem Lizenzgeber die Quelle mitzuteilen.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten stellen keine Gegenleistung im Sinne des Bürgerlichen Rechts dar und sind für den Lizenznehmer verbindlich. Nicht Gegenstand des Vertrages sind irgendeine Form von Softwareinstallation, Softwarepflege oder Beratung im Zusammenhang mit der Software. Insbesondere wird durch die mit der Software beigefügte oder für die Software bereitgestellte Information oder Dokumentation kein Beratungsvertrag angeboten. Wenn Sie solche Dienstleistungen wünschen, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Initiative CampusSource.
Der Lizenzgeber behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit einzustellen. Bezüglich bereits empfangener Leistungen bleiben die Verpflichtungen beider Parteien hiervon unberührt, insbesondere entfallen dadurch nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lizenznehmer das oben genannte Leistungspaket nur teilweise in Anspruch nimmt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sein Passwort sorgfältig aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen.
Die Nutzungsrechte, welche der Lizenznehmer erhält, ergeben sich aus der GNU General Public License. Diese Nutzungsrechte sind dinglich - im Sinne des Urheberrechts - mit der Software verknüpft und gelten auch dann, wenn der Lizenznehmer keine Kenntnis davon nimmt. Die GNU General Public License (im Folgenden GPL genannt) finden Sie im Internet unter www.gnu.org/copyleft/gpl.html, eine deutsche Übersetzung unter www.gnu.de/gpl-ger.html.
Die GPL ist zu dem Zweck entworfen worden, dass Sie die unter diese Lizenz gestellte Software weitergeben und verändern dürfen. Wenn Sie die Software verändern und weitergeben, müssen Sie den Quellcode der bearbeiteten Software wieder unter die GPL stellen und den Quellcode zugänglich machen, so dass auch andere von Ihrem Werk profitieren, wie auch Sie von der erhaltenen Software profitiert haben. Auf diese Art und Weise soll ein System von jedermann frei zugänglicher Software geschaffen werden.
Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die GPL in den USA entworfen wurde und daher einige Bestimmungen nach deutschem Recht nicht wirksam sind oder in Deutschland rechtlich anders beurteilt werden als in den USA:
Es folgt eine kurze unvollständige Zusammenfassung der GPL. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die weiterführenden und präziseren Bestimmungen der GPL zu beachten. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die GPL einige (auflösende) Bedingungen enthält, bei deren Verletzung die dem Lizenznehmer übertragenen Nutzungsrechte automatisch ohne jeden Widerruf erlöschen und eine weitere Nutzung des Programms zu einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung wird.
Der Lizenzgeber geht davon aus, dass der Besitz und der vertragsgemäße Gebrauch der Software keine Schutzrechte Dritter für den Bereich der BRD beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Beeinträchtigung der Schutzrechte Dritter werden die folgenden Nebenpflichten vereinbart:
Bei Verletzung einer der obigen Nebenpflichten verpflichtet sich der Lizenznehmer, dem Lizenzgeber Schadensersatz für alle durch die Verletzung entstandenen Schäden (einschließlich der Prozeßkosten) zu leisten. Ist die Verletzung einer solchen Nebenpflicht festgestellt, so genügt es, wenn der Lizenzgeber plausibel darlegt, dass der Schaden durch die Verletzung entstanden ist. Den Lizenznehmer trifft die volle Beweislast für das Gegenteil. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber alle Auskünfte im Zusammenhang mit der Verletzung einer der obigen Nebenpflichten zu erteilen.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass zur CampusSource-Software nicht die Software anderer Hersteller gehört, mit der die CampusSource-Software zusammenarbeiten kann oder die für den Betrieb der CampusSource-Software notwendigerweise vorhanden sein muss, wie z. B. WWW-Server, Funktionsbibliotheken, Werkzeugsysteme und Datenbankmanagementsysteme. Die Lizenzen für diese Software müssen vom jeweiligen Hersteller separat erworben werden. Die GPL gilt für diese Software in der Regel nicht.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, bezüglich der bei der Registrierung angegebenen Daten die einschlägigen landes- und bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Verbindungen zu diesem Server im Download- und Registrierbereich werden in einem LOG-File aufgezeichnet.
Alle Nebenabreden, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer abgeschlossen werden, bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung oder Aufhebung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hagen, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Sollte nach Internationalem Verfahrensrecht die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts möglich sein, so vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit und innerhalb Deutschlands die Zuständigkeit des Amtsgerichtes bzw. Landgerichtes Hagen. Bezüglich der in Abschnitt 5 »Schutzrechte Dritter« festgelegten Nebenpflichten des Lizenznehmers kann der Lizenzgeber abweichend von Satz 3 ein beliebiges international zuständiges Gericht anrufen.
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